Bedingungen und Konditionen

Die unten aufgeführten MVTA-Bedingungen gelten für alle Kunden der Akademie und müssen vor Beginn der ersten Tennisstunde akzeptiert werden.

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
– Geplante Lektionen müssen 24 Stunden vor Beginn der Lektion storniert werden. Bei Nichtabsage werden die vollen Kosten der Unterrichtsstunde in Rechnung gestellt, einschließlich des Preises für den reservierten Platz.
– Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder durch direkte schriftliche Mitteilung an den zuständigen Coach erfolgen.
– Feste Privatstunden werden automatisch jede Woche zur gleichen Zeit erteilt. Bei urlaubsbedingter Abwesenheit oder aus anderen Gründen muss eine schriftliche Mitteilung mit Angabe des Datums der Rückkehr und der Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgen.
– Für Gruppenunterricht gelten die gleichen Regeln wie für Einzelunterricht. Kunden, die eine Unterrichtsstunde später als 24 Stunden nach Beginn stornieren, wird der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt. Bleibt nur ein einziger Teilnehmer in der Gruppe übrig, kann dieser entweder eine Privatstunde nehmen oder die Stunde für das angegebene Datum und die angegebene Uhrzeit definitiv absagen, ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Beginn.
– Wenn ein Kunde oder eine Gruppe eine feste Unterrichtsstunde zu oft absagt, behält sich die MVTA das Recht vor, die Stunde endgültig zu streichen und an einen anderen Kunden zu verkaufen.
– Für alle Spieler und Gruppen, die während der Spitzenzeiten von Montag bis Freitag zwischen 17-21 Uhr, mittwochs von 14-17 Uhr und an allen Wochenenden spielen, gelten folgende halbflexible Bedingungen für die Platzreservierung: Wenn die Spieler der Gruppe oder eine Privatstunde vor 24 Stunden absagen, wird die MVTA versuchen, den Platz an einen anderen interessierten Kunden zu verkaufen. Wenn kein Interessent gefunden werden kann, wird der Platz online allen Personen zum Verkauf angeboten. Wenn der Platz nicht online verkauft werden kann, werden die Kosten für den Platz in Rechnung gestellt und durch die Anzahl der Spieler, die an der jeweiligen Unterrichtsstunde teilnehmen, geteilt.
– Der Gruppenunterricht für Kinder und Jugendliche muss im Voraus und für die gesamte Saison bezahlt werden. Eine Rückerstattung und Stornierung ist 2 Wochen vor Kursbeginn nicht mehr möglich. Auch bei Abwesenheit werden keine Rückerstattungen gewährt. Bei längerer Krankheit oder Verletzung, ab 4 Wochen Abwesenheit und mit ärztlicher Begründung, kompensiert die MVTA die fehlenden Stunden mit Nachhilfeunterricht, der später organisiert wird, oder indem der Spieler in eine andere Gruppe eingeteilt wird, wenn einer der Spieler in derselben Gruppe abwesend ist. Für Erwachsenengruppen gelten flexiblere Bedingungen.

WETTERBEDINGUNGEN
– Bei plötzlichem schlechtem Wetter vor der geplanten Unterrichtsstunde wird die Stunde kostenlos abgesagt oder je nach Verfügbarkeit in einer überdachten Anlage neu angesetzt. Die Preise können sich ändern.
– Es gelten folgende Bedingungen: Von der ersten bis zur 15. Spielminute wird die Stunde ohne weitere Kosten abgesagt; von der 15. bis zur 45. Spielminute werden 50 % des vollen Preises berechnet; nach der 45. Spielminute bis zum Ende der Stunde wird der volle Preis berechnet.

PREISE
– Alle Preise sind in Schweizer Franken
– Die Preise können je nach Spielzeit, Tennisclub und Saison variieren.
– Die MVTA behält sich das Recht vor, die Unterrichtspreise jederzeit zu ändern. Die Kunden werden darüber schriftlich informiert.

BEZAHLUNGEN
– Die Zahlungen für Lektionen und Kurse erfolgen per Banküberweisung.
– Die Rechnung für den Unterricht wird bis zum Ende des Folgemonats für den Vormonat verschickt (z.B. die Rechnung für März wird im April verschickt).
– Die Rechnung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt beglichen werden. Bei Nichtbezahlung stellt die MVTA eine erste Mahnung aus und erhebt einen Zuschlag von 10 CHF auf den Betrag. Der ursprüngliche Betrag zuzüglich des Zuschlags von 10 CHF ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mahnung zu bezahlen. Wird die Frist der ersten Mahnung nicht eingehalten, erfolgt eine zweite Mahnung durch MVTA. In diesem Fall erhöht sich der Betrag um 50% des geschuldeten Betrages (einschliesslich der 10 CHF der ersten Mahnung) mit einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen. Wird auch die Frist für diese letzte Mahnung nicht eingehalten, kommt das geltende schweizerische Obligationenrecht zur Anwendung und es werden die zuständigen Instanzen beigezogen.
– Bei Neukunden oder Kunden ohne Wohnsitz in der Schweiz ist die MVTA berechtigt, die Zahlung sofort nach dem Unterricht in bar entgegenzunehmen. Die Rechnung wird innerhalb der nächsten Tage per E-Mail versandt.

PROGRAMME UND PROBETRAINING
– Die Programme können sich ändern.
– Die Trainingsprogramme für Kinder, Junioren und Erwachsene sind auf www.mv-ta.com beschrieben.
– Die Programme können zwischen der MVTA und den Kunden besprochen und geändert werden.
– Das Probetraining dient der Ermittlung des Spielniveaus sowie der zukünftigen Gruppe, in die der Kunde eingestuft werden kann.
– Das Probetraining wird wie eine Privatstunde abgerechnet.
– In manchen Fällen kann es vorkommen, dass es keine passende Trainingsgruppe gibt oder dass diese voll ist. In diesem Fall wird die MVTA alternative Lösungen vorschlagen.

ARBEITSZEITEN UND SPIELZEITEN
– Die Arbeitszeiten der Akademie sind von 9.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr abends.
– Für Kurse außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte direkt an die MVTA.
– Die Spielzeit beträgt 55 Minuten. Die 5 Minuten vor Ende der Unterrichtsstunde werden genutzt, um die Bälle einzusammeln und das Spielfeld für die nächste Stunde vorzubereiten.

VERHALTEN UND VERWEIS AUS DEM UNTERRICHT
– Die MVTA verlangt ein korrektes und respektvolles Verhalten auf dem Platz gegenüber sich selbst, dem Trainer und anderen Personen.
– Spieler, die sich nicht an die oben genannten Bedingungen halten, werden vom Training ausgeschlossen und die Stunde wird voll in Rechnung gestellt.

INTENSIVTRAININGSWOCHEN UND KURSE IN DEN FERIEN
– MVTA bietet für alle Kunden auch Kurse während der Ferienzeiten an.
– Kinder- und Juniorenkurse werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl angeboten.
– Es werden den Kunden spezielle Trainingspakete angeboten.
– Fester Unterricht für Kinder und Jugendliche fällt aus, kann aber auf Anfrage in den Ferien wieder aufgenommen werden.
– Feste Privatstunden für Erwachsene sowie Gruppen für Erwachsene finden auch in den Ferien statt und werden nur nach Absprache mit den Teilnehmern abgesagt.

VERKAUF VON SPORTGERÄTEN
– Der Verkauf von Sportgeräten wird den Kunden angeboten.
– Die Kaufberatung ist kostenlos.
– Materialmängel können nicht erstattet werden, aber der MVTA wird sich bemühen, mit den Lieferanten eine angemessene Lösung zu finden, allerdings ohne Garantie.

AUSRÜSTUNG, STRUKTUR UND SPIELFELDER
– Die Spielausrüstung wird von der MVTA zur Verfügung gestellt.
– Unter Ausrüstung versteht man Übungsbälle, Hütchen, bewegliche Linien, Ballkörbe und die notwendige Ausrüstung auf dem Tennisplatz. Schläger können zu einem Preis von 10chf pro Stunde ausgeliehen werden.
– Die Ausrüstung, die Benutzung der Anlage und der Plätze sind im Kurspreis inbegriffen. Für die zusätzliche Nutzung der Anlage wie Sauna und Fitnessraum gelten andere Bedingungen.

RACKETSTIMMUNG
– Der Tuning-Service wird für Kunden und Nicht-Kunden der Akademie angeboten und beinhaltet die Abholung und Lieferung der Schläger im Preis. Die Lieferung erfolgt am Abholort.
– Der Preis kann je nach den Kosten für die Saiten und die Lieferzeit variieren.
– Beschädigte Schläger werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden vor dem Tuningservice mit dem Kunden besprochen.
– Bei einem vorzeitigen Saitenbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Neueinstellung des Schlägers.
– Der Service wird von einem professionellen Tuner mit hochwertigen Materialien und Maschinen durchgeführt.

BEAUFSICHTIGUNG VON MINDERJÄHRIGEN UNTER 18 JAHREN
– Die Beaufsichtigung von Minderjährigen ist streng auf die Trainingsstunden beschränkt. Außerhalb der Trainingszeiten lehnt die MVTA jede Verantwortung ab.
– Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass die Minderjährigen vor und nach dem Unterricht gebracht und abgeholt werden. Bei Änderungen müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Trainer über die Anweisungen informieren, die von den Minderjährigen zu befolgen sind. In Abwesenheit der Erziehungsberechtigten haben die Minderjährigen den Anweisungen und Regeln des Trainers Folge zu leisten.

UNFÄLLE UND VERSICHERUNG
– MVTA übernimmt keine Haftung im Falle eines Unfalls der Teilnehmer vor, während oder nach dem Unterricht.
– Für Unfälle und Verletzungen müssen die Teilnehmer im Besitz einer Krankenversicherung sein.
– Bei Schäden an Dritten ist der MVTA durch die Versicherung gedeckt, die jedoch keine Haftung übernimmt, wenn das Gelände, die Tennisplätze oder das Gebäude des Tennisclubs nicht respektiert oder unsachgemäß benutzt werden.
– Im Falle eines Diebstahls haftet der MVTA nicht.

KÖRPERLICHE UND GESUNDHEITLICHE VORAUSSETZUNGEN
– Die Kursteilnehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für die Teilnahme an den angebotenen Sportkursen über eine angemessene körperliche und gesundheitliche Verfassung verfügen müssen.
– Die MVTA lehnt jede Haftung für körperliche und geistige Gesundheit ab.
– Die Teilnehmer müssen über eine Krankenversicherung verfügen, um an den Kursen teilnehmen zu können.

GUTSCHEINE
– Geschenkgutscheine sind für alle Kunden erhältlich.
– Die Gutscheine müssen im Voraus vor Beginn des Unterrichts bezahlt werden.
– Die Gültigkeit der Gutscheine ist saisonabhängig. Sie müssen bis zum Ende der Sommer- oder Wintersaison eingelöst werden und können nicht von einer Person auf eine andere übertragen werden.
– Der Gutschein verliert seinen Wert, wenn er nicht bis zum Ende der Saison eingelöst wird.

STREITFÄLLE
– Bei Streitigkeiten zwischen dem MVTA und den Kunden gilt das Schweizer Recht.

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